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FAQ

Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Tiere interessieren!

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einige häufig gestellte Fragen beantworten, die Ihnen hoffentlich bei Ihrer Entscheidungsfindung helfen können.

Katze und Hund

Häufige Fragen

Was ist die Schutzgebühr, welchem Zweck dient sie und wie hoch ist sie?

Die Schutzgebühr beträgt für Hunde mindestens 430 € und für Katzen 200 € inklusive Umsatzsteuer.
 

Die Schutzgebühr dient zwei Zwecken

1. Mit der Schutzgebühr wird wenigstens ein kleiner Teil der Kosten gedeckt, die bisher für das spezielle Tier, aber auch für andere Tiere entstanden sind. Darunter fallen Futterkosten, evtl. Kosten für Unterbringung, Tierarztkosten (Impfungen, Chip, Entwurmung und ggf. Kastration, unter Umständen weitere medizinische Versorgung bei verletzten oder kranken Tieren) , Ausreisepapiere Vetamt i,,Transportkosten, Tracesgebühren,Umsatzsteuer, da bleibt kein Pfotengeld für die Tierschüztzer in Russland vor Ort.

 

2. Gleichzeitig soll die Schutzgebühr vor Spontankäufen schützen und dazu führen, dass sich ein Bewerber genauer mit dem Thema Adoption auseinandersetzt und sich nicht nur aus einer Laune heraus für ein Tier bewirbt. Selbst wenn ein Tier nur zwei Monate bis zu seiner Vermittlung und Ausreise in Russland wartet und es gesund ist, sind die Kosten, die durch den Verein zu tragen sind, immer höher als die Schutzgebühr. 

Zur Veranschaulichung hier die Zusammenstellung der Kosten für einen gesundes Tier. Bitte vergessen Sie nicht, das ein Tier von der Strasse meist in keinem guten Zustand ist und erst wieder aufgepäppelt oder auch medizinisch behandelt werden muss, bis er gesund und fit für die Ausreise ist, was dann erheblich höher als die Schutzgebühr ist.

 

Beispiel Kosten für ein gesundes Tier:

  • Futterkosten monatlich ab 25 € (2.000 RUB) über mindestens 2 Monate, weil der Impfprozess solange dauert, bei vielen Tieren jedoch meist länger bis sie einen Platz finden.

  • PS Kosten monatlich ab 60 € (5.000 RUB)

  • Allgemeine Untersuchung ab 5 € (400 RUB)  

  • Kastration f/m ab 60/50 € (5,000/4.000 RUB)

  • Impfungen komplett ab 25 € (2.000 RUB)

  • Entwurmung ab 8 € (600 RUB)

  • Chip ab 25 € (2.000 RUB)

  • Transport mit Auto ab 190 €

  • Tracesgebühren pro Tier 55 €

  • Zoll, geht nach Ermessen des Beamten , es liegt kein Katalog vor der Besteuerung festlegt

  • Umsatzsteuer 7 % der Schutzgebühr
     

Wie läuft die Einreise ab?

Die Hunde reisen mit einem Transporter ein.

Wir verwenden dafür das sogenanntes TRACES System. Das System TRACES (Trade Control and Expert System) wird von allen seriösen Tierschutzorganisationen genutzt und besteht aus einer einheitlichen zentralen Datenbank, mit der die Transporte von Tieren innerhalb der Europäischen Union sowie von Tieren aus Ländern außerhalb der EU verfolgt werden können.

Ziel dieses Systems ist es, den Umfang und die Qualität der Informationen über den Transport von Tieren zu verbessern. Gleichzeitig soll der Informationsfluss zwischen nationalen und europäischen Behörden erleichtert und ein System elektronischer Veterinärbescheinigungen bereit gestellt werden, mit dem Informationen online erfasst werden können.

 

Ein zentraler Punkt bei TRACES ist außerdem, dass Tiergesundheit und Tierschutz bei den Kontrollen im Mittelpunkt stehen, vor allem während des Transportes. 

Bei der Anreise werden je nach Route verschiedenen Stationen angefahren, können aber nicht jeden Tier bis vor die Haustür bringen. Das würde den Transport unnötig für alle verlängern. Daher wäre es hilfreich, wenn Sie uns innerhalb von Deutschland unter Umständen entgegenkommen könnten.

Wie lange beträgt die Wartezeit bis mein Hund endlich da ist?

Nach Eingang Ihrer Bewerbung werden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen melden, normalerweise innerhalb von wenigen Tagen. Danach werden wir eine Vorkontrolle durchführen. Wenn die Vorkontrolle positiv verlaufen ist, kann Hund oder Katze für Sie reserviert werden und wir planen seine Ausreise. Sobald genügend Hunde für einen Transport zusammen sind, startet der Transport. Das kann bis zu 5 Wochen dauern, geht aber häufiger auch schneller.

Wann ist keine Vermittlung möglich?

In einigen Fällen können wir Ihnen leider kein Tier vermitteln:  Das oberste Ziel bei der Vermittlung ist es, dass das Tier ein sicheres Zuhause findet, in dem es hoffentlich bis zu seinem Lebensende ein glückliches Leben führen kann.

  • Wenn z.B. keine Genehmigung durch den Vermieter vorliegt.

  • Lange Zeiten, in denen der Hund oder die Katze alleine zu Hause ist. Natürlich vermitteln wir an berufstätige Menschen wenn z.B. sichergestellt ist, dass der Hund mit zur Arbeit kann, von zu Hause gearbeitet wird, oder es eine Unterbringung in einer Hundetagesstätte gibt.

  • Wenn wir das Gefühl haben, dass der Hund oder Katze nicht als Familienmitglied betrachtet wird.

  • Wenn wir das Gefühl haben, dass dieses Tier nicht in diese Familie passt, weil es beispielsweise ein sehr ängstlicher Hund ist und die Familie noch sehr unerfahren ist.
     

Ist das Tier geimpft und gechipt?

Selbstverständlich ist das Tier geimpft und gechipt, ansonsten darf es gar nicht einreisen. Nichtsdestotrotz empfehlen wir Ihnen, das Tier nach einer gewissen Eingewöhnungszeit ihrem Tierarzt vorzustellen. Ein Tier aus dem Ausland zu adoptieren, ist eben, wie eine Wundertüte auszupacken.
 

Warum wird eine Vorkontrolle durchgeführt?

Wir führen immer bei allen Bewerbern eine Vorkontrolle durch. Dabei geht es darum zunsehen, ob alle Voraussetzungen gegeben sind, um dem Hund/der Katze ein artgerechtes und gutes Zuhause geben zu können. Zusätzlich können noch bestimmte Abläufe besprochen werden.

Was ist wenn es gar nicht funktioniert?

Ehemalige Straßen- und Tierheim-Tiere sind im Allgemeinen sehr sozial, da sie gelernt haben, dass sie nur so überleben können. Alles an ihnen sagt: Ich komme in Frieden. Aber natürlich kann auch der umgedrehte Fall eintreten und es funktioniert einfach nicht. In diesem Fall werden wir eine Pflegestelle oder ein neues Zuhause suchen.

Bitte beachten Sie: Wir sind nicht nur die Vermittler der Tiere, sondern stehen Ihnen auch jederzeit gerne für eine Beratung zur Verfügung. Das bedeutet im Umkehrschluss auch: wir erwarten, dass Sie sich bei uns Hilfe holen, wenn es Probleme gibt und versuchen, unsere Ratschläge umzusetzen.

Kann ich als Pflegestelle fungieren?

Wir brauchen Unterstützung und Pflegeplätze.  Wir suchen Menschen, die einen vorübergehenden Pflegeplatz bieten können, für Hunde oder Katzen die Gefahr laufen wieder auf der Strasse zu landen weil kein Platz da ist, oder im Winter ohne Futter und Kälte nicht überlegen würden. Auch Hunde und Katzen die bereits in Deutschland vermittelt waren, aber aus unterschiedlichen Gründen ihr zu Hause wieder verlassen müssen, einen Platz zu bieten. Oder um Hunde die Notfälle sind und hier von einer Pflegestelle vermittelt werden. Wir kümmern uns natürlich um die weitere Vermittlung.

Wenn Sie uns als Pflegestelle unterstützen wollen, füllen Sie bitte die Selbstauskunft für aus und senden diese an: info@hund-adoptieren.de

Selbstauskunft für Pflegestellen:

http://www.hund-adoptieren.de/files/Downloads/SK_PS_Hund__2022.pdf

http://www.hund-adoptieren.de/files/Downloads/SK_PS_Katze_2022.pdf

 

Wir melden uns und besprechen den möglichen Ablauf. 
 

Kann ich eine Patenschaft übernehmen?

Können gerne für einzelne Tiere gemacht werden oder allgemein für Tiere.

Bitte schreiben Sie uns an und wir besprechen dies individuell.

 

 

Die gesetzlichen Bestimmungen bei der Einreise:

Da es immer wieder zu Missverständnissen kommt und weil es vorkommt, dass Adoptanten bei ihrem Tierarzt erzählt bekommen, dass ihre Fellnase illegal oder mit falschen Papieren nach Deutschland gekommen sei, möchten wir hier die rechtliche Situation erklären:


Der Transport von Tieren innerhalb der Europäischen Union (EU) und die Einreise aus Nicht-EU-Ländern (so genannten Drittländern) sind streng gesetzlich geregelt. Diese Bestimmungen sollen zum einen sicherstellen, dass der Tierschutz beim Transport gewährleistet ist wie z.B. Einhaltung von Trinkpausen usw., zum anderen gibt es auch Verordnungen des Tierseuchengesetzes zu beachten. Dabei geht es darum, dass Seuchen insbesondere Tollwut nicht verbreitet werden (Verordnung (EU) Nr. 576/2013).
Die Anforderungen für die Einreise von Hunden aus Drittländern richten sich grundsätzlich nach der Tollwutsituation sowohl des Herkunfts-Drittlandes als auch des Bestimmungs-Mitgliedstaates in der EU.

Seit dem 16. September 2024 gilt: Für die Einfuhr von Hunden und Katzen aus Russland in die EU ist die Vorlage des Ergebnisses eines Tollwut-Antikörpertests erforderlich. Der Test kann nur in einem zugelassenen Labor durchgeführt werden. Der Test muss mindestens 30 Tage nach dem Impfdatum und mindestens drei Monate vor Reiseantritt durchgeführt werden. Der Test muss einen Antikörperspiegel von mindestens 0,5 IU/ml anzeigen.


Genauere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung).
Russland zählt zu den sogenannten „gelisteten Drittländern“ (Anhang II Teil 2 der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 577/2013), was bedeutet, dass der Tollwut-Status in Russland dem in der EU entspricht. Daher ist auch keine Quarantäne vorgeschrieben.


Für die Einreise aus gelisteten Drittländern gilt:
Jedes Tier muss durch eine deutlich erkennbar Tätowierung oder durch einen Microchip (dieser ist seit 3. Juli 2011 für neu gekennzeichnete Tiere verpflichtend) gekennzeichnet sein.


In der Tiergesundheitsbescheinigung muss der gültige Impfschutz gegen die Tollwut nachgewiesen werden. Hierbei ist unbedingt zu beachten, dass die Impfung nicht vor der Anbringung des Microchips erfolgen darf, um eine eindeutige und unverwechselbare Zuordbarkeit der Tollwutschutzimpfung zum Tier zu gewährleisten. Eine Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein.


Bei der Einfuhr zu Handelszwecken (dazu zählen auch Tiere aus dem Tierschutz, da gesetzlich nur zwischen privater Einreise und Handel unterschieden wird) ist zusätzlich die Bestätigung des amtlichen Tierarztes des Drittlandes erforderlich, dass nach klinischer Untersuchung innerhalb von 24 Stunden vor dem Verbringen das Tier transportfähig ist.

 

Rechtsgrundlagen:
Verordnung (EU) Nr. 576/2013
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013

 

Quelle:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/HeimtiereEinreiseregelung.html

Hinweis zum EU-Pass:
Die Hunde können selbstverständlich nicht mit einem EU-Ausweis einreisen, da kein russischer Tierarzt berechtigt sein kann, einen EU-Ausweis auszustellen. Dennoch reisen sie nach den oben genannten Bestimmungen legal ein. Allerdings brauchen Sie für die Zukunft, um mit ihrem Hund zu verreisen einen EU-Pass. Das gilt auch wenn es nur ein Wochenende nach Holland ist.

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